Amalgam


Als Regelversorgung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nach wie vor für das Verschließen eines kariösen Defektes im Seitenzahnbereich (Backenzähne) das Amalgam.

Ein Amalgam ist eine Vermischung einer Legierung aus Silber, Zinn und Kupfer mit Quecksilber. Nach dem Zusammenmischen ist Amalgam formbar und kann so dem Defekt im Zahn angepasst werden. Nach einigen Stunden ist das Material hart und bildet einen dauerhaften Verschluss.

Die volle Kostenübernahme für diese Behandlung trägt die gesetzliche Krankenkasse.